Gebührenordnung

Benutzung und Gebühren:

Die Benutzung der Archivbestände kann zu verwaltungsinternen, rechtlichen oder wissenschaftlichen, heimat- oder familiengeschichtlichen und privaten Gründen erfolgen.
Auf der Grundlage des ThürArchivG hat jedermann das Recht, Archivgut zu nutzen. Nach genehmigtem Antrag werden dem Benutzer die Archivalien im Lesesaal vorgelegt, sofern der Erhaltungszustand, schutzwürdige Belange Dritter und keine Rechtsvorschriften verletzt werden oder andere Gründe zur Einschränkung oder Ablehnung der Benutzung führen.

Die Gebühren und Auslagen werden auf der Grundlage der Kreisarchivkostensatzung erhoben. https://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2021/08/Kostensatzung-fuer-das-Kreisarchiv-Schmalkalden-Meiningen-Kreisarchivkos....pdf

Von Schulabschlüssen, Facharbeiterzeugnissen u. a. Ausbildungsnachweisen, die in den Beständen des Kreisarchivs archiviert sind, werden auch amtliche Beglaubigungen für den Bürger des Landkreises ausgestellt. Dafür werden Gebühren auf der Grundlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.

Ansprechpartner: Frau Sandra Mayr,
Mitarbeiter Behördenbibliothek
(Tel. 03693 / 4858295)